Rechtsprechung
BGH, 31.01.1992 - 2 StR 7/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Berechnung der Blutalkoholkonzentration des Angeklagten bei der Möglichkeit des Vorliegen von erheblich mehr als 2 Promille - Indizielle Bedeutung rabiaten Verhaltens für die Annahme einer Herabsetzung des Hemmungsvermögens
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.05.1988 - 1 StR 193/88
Einschränkung des Hemmungsvermögens durch den Genuss alkoholischer Getränke - …
Auszug aus BGH, 31.01.1992 - 2 StR 7/92
Denn die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten konnte zur Tatzeit erheblich über 2 %o gelegen haben, also in einem Bereich, in dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erheblich verminderte Schuld in Betracht kommen kann (BGH NStZ 1984, 408; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 6, 12, 23). - BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86
Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters
Auszug aus BGH, 31.01.1992 - 2 StR 7/92
Denn die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten konnte zur Tatzeit erheblich über 2 %o gelegen haben, also in einem Bereich, in dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erheblich verminderte Schuld in Betracht kommen kann (BGH NStZ 1984, 408; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 6, 12, 23). - BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84
Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise …
Auszug aus BGH, 31.01.1992 - 2 StR 7/92
Denn die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten konnte zur Tatzeit erheblich über 2 %o gelegen haben, also in einem Bereich, in dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erheblich verminderte Schuld in Betracht kommen kann (BGH NStZ 1984, 408;… BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 6, 12, 23). - BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86
Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit
Auszug aus BGH, 31.01.1992 - 2 StR 7/92
Denn die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten konnte zur Tatzeit erheblich über 2 %o gelegen haben, also in einem Bereich, in dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erheblich verminderte Schuld in Betracht kommen kann (BGH NStZ 1984, 408; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 6, 12, 23). - BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90
Berechnung der Tatzeit-BAK bei fehlenden Trinkmengenangaben
Auszug aus BGH, 31.01.1992 - 2 StR 7/92
Denn die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten konnte zur Tatzeit erheblich über 2 %o gelegen haben, also in einem Bereich, in dem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erheblich verminderte Schuld in Betracht kommen kann (BGH NStZ 1984, 408; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 6, 12, 23).